Verschärfte Mietpreisbremse: Das sollten Vermieter wissen
Seit dem 1. Januar 2019 gelten schärfere Regeln für die Mietpreisbremse, die neue Pflichten für Vermieter mit sich bringen. In Baden-Württemberg gilt die am 1. November 2015 eingeführte Mietpreisbremse in 68 Städten und Gemeinden, im Landkreis Ludwigsburg sind davon Asperg, Bietigheim-Bissingen, Freiberg am Neckar und Möglingen betroffen. Die Verschärfung sieht vor, dass ein Vermieter einem neuen Mieter nun schon vor Vertragsabschluss unaufgefordert schriftlich Auskunft über die Miete des Vormieters geben muss, damit dieser nachprüfen können, ob die Miethöhe zulässig ist. Damit soll sichergestellt sein, dass Vermieter in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt bei Neuvermietungen tatsächlich maximal 10 % mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen, sofern der Vormieter nicht bereits mehr gezahlt hat. Fordert ein Vermieter dennoch eine höhere Miete, muss er dies gegenüber dem Neumieter begründen, etwa wegen Sanierungsarbeiten, die eine Erhöhung rechtfertigen. Neu ist zudem, dass eine einfache Rüge genügt, um eine überhöhte Miete zu beanstanden, falls der Vermieter keine stichhaltigen Angaben zur Begründung machen kann. Ferner wurde der Betrachtungszeitraum für qualifizierte Mietspiegel von vier auf sechs Jahre verlängert. Davon betroffen ist auch der seit dem 1. August 2017 gültige qualifizierte Mietspiegel der Stadt Ludwigsburg. Geändert hat sich überdies die Höhe der Modernisierungsumlage: Konnten Vermieter bisher 11 % der Kosten auf die Jahresmiete umlegen, dürfen es künftig nur 8 % sein. Darüber hinaus sind Kappungsgrenzen zu beachten: So darf die Miete selbst im Fall sehr hoher Sanierungskosten in den ersten 6 Jahren um höchstens 3 Euro pro Quadratmeter und Monat steigen, bei Wohnungen mit einer Miete von bis zu 7 Euro pro Quadratmeter dürfen es maximal 2 Euro sein. Überdies gelten sogenannte Luxussanierungen, die Vermieter nur deshalb vornehmen, um die bisherige Mieterschaft zu vertreiben, als Ordnungswidrigkeit und werden mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet. Ob durch die Verschärfung mehr Transparenz in den Wohnungsmärkten entsteht, darf bezweifelt werden. In jedem Fall sind neue Unklarheiten geschaffen worden, die die Wohnungsneuvermietung weiter verkomplizieren. Vermieter, die das Risiko etwaiger Streitigkeiten minimieren wollen, sollten deshalb frühzeitig einen Immobilienprofis zu Rate ziehen, der sie professionell unterstützt.
Experten-Tipp Bietigheimer Zeitung vom 16.02.2019