Das geerbte Haus vermieten

Unsere Makler unterstützen Sie auch in Extremsituationen

Haben Sie vor kurzem ein Haus geerbt, an dem Sie hängen? Können Sie aber aus verschiedenen Gründen nicht in dieses einziehen oder möchten Sie es nicht verkaufen? Dann entscheiden Sie sich doch dafür, dass Haus zu vermieten. Sie sollten jedoch vorab prüfen, ob sich die Vermietung aus finanzieller Sicht für Sie lohnt. Wir wissen aus Erfahrung, dass es schwer sein kann, in solchen Situationen die richtige Entscheidung zu treffen. Deswegen stehen wir Ihnen in dieser Situation mit viel Einfühlungsvermögen zur Seite.

Im ersten Moment ist es sicherlich schön, etwas zu erben. Manchmal ist es aber sinnvoll, die Situation genauer unter die Lupe zu nehmen und sich darüber Gedanken zu machen, ob Sie das Erbe überhaupt annehmen möchten oder ob Sie es besser ausschlagen sollten. Dazu sollten Sie sich unter anderem darüber informieren, ob Ihr Haus mit Hypotheken oder Grundschulden belastet ist. Dazu müssen Sie Ihren Erbschein vorlegen. Vielleicht haben Ihre Eltern oder diejenigen, von denen Sie das Haus geerbt haben, ja auch in einem Testament festgehalten, was mit dem Haus geschehen soll.

Wir raten Ihnen auf jeden Fall dazu, sich über den Wert des Hauses zu informieren, bevor Sie das Erbe antreten.

Wie viel ist Ihr Haus wert? Wenn Sie das herausfinden möchten, helfen Ihnen erfahrene Immobilienmakler gerne weiter. Anhand verschiedener Kriterien wie der Lage, der Ausstattung und des Modernisierungsgrads finden wir heraus, wie viel Ihr Haus wert ist.

Steht der Wert Ihres Hauses erst einmal fest, können Sie immer noch darüber nachdenken, ob Sie das Erbe antreten oder ausschlagen möchten. Auf jeden Fall sollten Sie sich auch über die die Höhe der Erbschaftssteuer informieren oder über eine mögliche Hypothek, mit der Ihr Haus belastet ist. Entscheiden Sie erst danach darüber, ob Sie das Erbe annehmen oder ablehnen.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Entscheidungsfindung.

Haben nicht nur Sie, sondern auch Ihre Geschwister geerbt? Dann könnte es jetzt kompliziert werden – zumindest sofern Ihre Eltern keine Regelungen in ihrem Testament dazu getroffen haben, was mit dem Haus geschehen soll.

Generell kommen mit oder ohne Regelungen mehrere Optionen in Betracht.

Option 1: Ein Geschwisterkind kann zum Besitzer des Hauses werden und muss die anderen auszahlen.

Option 2: Vielleicht haben Sie und Ihre Geschwister das Haus aber auch zu gleichen Teilen geerbt. Dann entsteht eine sogenannte Erbengemeinschaft, wonach jedem Kind der gleiche Teil des Erbes zusteht. Da dann auch jedes Kind haftbar ist, sind viele darum bemüht, diese Gemeinschaft möglichst schnell wieder aufzulösen.

Sind Sie Alleinerbe sind und möchten Sie in das geerbte Haus ziehen? Dann sollten Sie sich vorab Gedanken dazu machen, ob das Haus ihren Vorstellungen und Bedürfnissen entspricht. Natürlich können Sie Ihr Haus später immer noch vermieten oder verkaufen.

Wenn Sie planen, das Haus selbst zu bewohnen, sollten Sie jedoch Antworten auf folgende Fragen finden:

  • Entspricht das Haus meinen Bedürfnissen bzw. denen meiner Familie?
  • Muss ich vor dem Einzug noch aufwendig sanieren?
  • Welche Kosten kommen bei einer Modernisierung/Sanierung auf mich zu?
  • Wie viel kostet ein Umzug?

Tipp: Immobilienerben müssen eine Erbschaftssteuer zahlen. Wir informieren Sie gerne dazu, wenn Sie darüber mehr wissen möchten.

Wenn man ein Haus erbt, kann es sein, dass man nicht selbst in es einziehen möchte. Vielleicht ist das Haus viel zu weit vom Arbeitsplatz entfernt. Oft hängt jedoch das Herz an der geerbten Immobile. Dann komm auch eine Vermietung in Frage. Doch dabei sollten Sie im Kopf behalten, dass mit der Hausvermietung viel Aufwand verbunden ist.

Das müssen Sie bei der Hausvermietung beachten:

  • Mieteinnahmen sollten nicht nur die laufenden Kosten decken. Auch erforderliche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen müssen möglich sein.
  • Vermieter sind der direkte Ansprechpartner der Mieter. Eine Möglichkeit ist es aber auch, Makler mit dem Mietmanagement zu beauftragen.
  • Als Vermieter müssen Sie Ihren Mietern jährlich eine Nebenkostenabrechnung zustellen.
  • Sie müssen sich über einige gesetzliche Regelungen informieren. Es ist beispielsweise nicht erlaubt, dauernd die Miete zu erhöhen.

Was tun, wenn das Haus vermietet ist?

Wenn das Haus, das man gerbt hat, vermietet ist, geht das Mietverhältnis auf Sie als Erben über. Darüber, dass Sie der neue Vermieter sind, müssen Sie Ihre Mieter informieren – auch bei einer Erbengemeinschaft.

Falls Sie das Haus selbst nutzen und in es einziehen möchten, können Sie eine Kündigung wegen Eigenbedarfs aussprechen. Der Eigenbedarf muss jedoch tatsächlich begründet sein und darf nicht vorgeschoben werden. Andernfalls muss man mit hohen Schadensersatzforderungen seitens des Mieters rechnen.

Gut zu wissen: Mieter, die sich nicht sicher sind, wie die Eigentumsverhältnisse nach dem Tod ihres ehemaligen Vermieters geregelt sind, können die Miete zu ihrer eigenen Sicherheit auch beim Amtsgericht hinterlegen.

Kompetente Beratung

Haben Sie ein Haus geerbt, sind sich jedoch nicht sicher, ob Selbstnutzung oder Vermietung die richtigen Optionen für Sie sind? Wir helfen Ihnen gerne dabei, die richtige Entscheidung zu treffen und gehen mit Ihnen alle Vor- und Nachteile durch, die bei der Selbstnutzung oder bei der Vermietung der Immobilie für Sie entstehen können.

Vereinbaren Sie einfach einen Gesprächstermin mit uns – wir stehen Ihnen mit unserer Kompetenz und unserem Einfühlungsvermögen gerne beratend zur Seite.

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