Einliegerwohnung nachträglich einbauen
Eine Einliegerwohnung bietet viele Möglichkeiten – ob Mehrgenerationenwohnen oder zusätzliches Einkommen durch Vermietung zur Altersabsicherung. Wer nachträglich eine Einliegerwohnung im Keller, Parterre oder Dachgeschoss seines Einfamilienhauses einbauen möchte, sollte zunächst die baurechtlichen Voraussetzungen dafür abklären. Zu prüfen ist, ob die im örtlichen Bebauungsplan festgelegte Nutzungsart zwei Wohneinheiten pro Gebäude erlaubt. Ist dies nicht der Fall, lohnt womöglich ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen. Ferner ist beim Bauamt zu erfragen, ob für das Vorhaben eine Baugenehmigung erforderlich ist. Denn obwohl es sich überwiegend um einen Innenausbau handelt, kann er Auswirkungen auf das äußere Erscheinungsbild der Immobilie haben, wenn etwa das Dachgeschoss aus- oder eine separate Eingangstür eingebaut wird. Bei der Planung ist die Landesbauordnung zu beachten. Soll die Einliegerwohnung im Keller entstehen, ist in Baden-Württemberg eine lichte Raumhöhe von mindestens zwei Meter 30 vorgeschrieben. Die Fensterfläche muss 10 Prozent der Nutzfläche betragen. Daneben werden – wie in einer normalen Wohnung auch üblich – Strom, Wasser, Heizung, eine Küche sowie Bad und WC gefordert. Auch sind Brand-, Schall- und Wärmeschutzauflagen einzuhalten. Wichtig ist ein separater Zugang, damit es sich rechtlich um eine Einliegerwohnung handelt. Vorausschauend zu investieren, lohnt sich, um von der Baubehörde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zu erhalten. Das Papier wird benötigt, falls die Einliegerwohnung später einmal verkauft werden soll. So hält man sich Optionen offen. Auch steuerlich ist eine Einliegerwohnung interessant. Denn die mit ihr in Verbindung stehenden Ausgaben, wie Reparatur- und Instandhaltungskosten sowie Maklerkosten, die für die Vermietung anfallen, können beim Finanzamt geltend gemacht werden. Ratsam ist, den Grundriss nicht nur dem Bauamt, sondern auch dem Steuerberater oder der Finanzbehörde vorzulegen, um sicherzugehen, dass die Einliegerwohnung alle notwendigen Kriterien erfüllt. Ob eventuell KfW-Fördermittel für den Einbau in Betracht kommen, dürfte mithilfe eines Architekten oder Energieberaters schnell zu klären sein. Ergänzend dazu kann ein Immobilienprofi, der den örtlichen Immobilienmarkt bestens kennt, das Vermietungs- oder Verkaufspotenzial der Einliegerwohnung feststellen. Über alle Details gut informiert, sollte sich eine finale Entscheidung treffen lassen.
Bietigheimer Zeitung vom09.02.2024