Das sollten zukünftige Hauseigentümer über die Grunddienstbarkeit wissen
Gemeinhin können Eigentümer uneingeschränkt über ihr Grundstück verfügen. Ist es jedoch mit einer Grunddienstbarkeit belastet, müssen bestimmte Dinge geduldet werden. Geregelt ist die Grunddienstbarkeit in § 1018 BGB. Hiernach räumt ein Eigentümer einem anderen ein definiertes Recht am eigenen Grundstück ein. Die gebräuchlichsten Arten sind das Wege-, Leitungs- und Überbaurecht sowie eine Bebauungsbeschränkung und die…