Tipps für eine erfolgreiche Baugenehmigung

In Zeiten von Corona werkeln viele Hausbesitzer an ihrem Eigenheim. Oft soll ein langgehegter Wunsch endlich in die Tat umgesetzt werden, etwa der Anbau eines Wintergartens oder die Überdachung der Terrasse. Doch Achtung! Einfach loszulegen, ist nicht ratsam. Denn je nach Vorhaben ist eine Baugenehmigung nötig. Grundsätzlich ist jede Errichtung, Nutzungsänderung und Abrissmaßnahme genehmigungspflichtig. Die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) führt im Anhang zu § 50 Abs. 1 allerdings zahlreiche verfahrensfreie Vorhaben auf, für die kein Bauantrag gestellt oder Kenntnisgabeverfahren durchgeführt werden muss. Dazu gehört zum Beispiel der Bau einer Garage bis zu 30 m² und einer Wandhöhe von maximal 3 Metern. Um zu wissen, wie das geplante Projekt konkret zu Handhaben ist, sollten Hausbesitzer mit dem Bauamt sprechen. Stellt sich dabei heraus, dass ein Bauantrag erforderlich ist, muss meist ein Architekt oder Bauingenieur hinzugezogen werden, der fachmännische Planungsunterlagen erstellt. Bei kleineren Maßnahmen kann eventuell ein Handwerksmeister die Antragsdokumente verfassen. Die Formulare können unter www.service-bw.de abgerufen werden. Während des Genehmigungsverfahrens prüft die Baubehörde, ob das Vorhaben nach Art der Nutzung, Lage und Größe des Bauwerks, der überbauten Fläche und weiteren Kriterien dem Bebauungsplan entspricht. Wichtig ist auf die Einhaltung von Abstandsflächen zu achten, die in § 5 und § 6 LBO geregelt sind. Nicht selten kommt es wegen einer zu nahe an das Nachbargrundstück gesetzten Sichtschutzhecke oder Mauer zu Nachbarstreitigkeiten, die vor Gericht landen. Um einen etwaigen Widerspruch inklusive Klage gegen die Baugenehmigung bereits im Vorfeld auszuräumen, empfiehlt es sich, den Nachbarn frühzeitig über die Pläne zu informieren und ihn gegebenenfalls zu bitten, dem Vorhaben schriftlich zuzustimmen. Damit ist man nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite, sondern erhält zugleich die gute Nachbarschaft. Werden alle Vorgaben der LBO und des Bebauungsplans eingehalten, sollte einem positiven Bescheid nichts im Weg stehen. Die Mühe, sich vorab zu erkundigen, sollte kein Bauherr scheuen. Denn wer ungenehmigt baut und einen sogenannten „Schwarzbau“ errichtet, dem drohen saftige Bußgelder, die je nach Raumveränderung bis zu 50.000 Euro betragen können. Es lohnt sich also, den Traum genehmigt zu erfüllen.

Experten-Tipp Bietigheimer Zeitung vom 01.02.2021