Umgestaltungen im Wohneigentum konfliktfrei durchführen
In Eigentümergemeinschaften führen Umgestaltungen immer wieder zu Streit. Mal fehlt die nötige Zustimmung, mal ist die Kostenverteilung unklar. Mitunter geht es auch um Grundsätzliches. Die WEG-Reform, die seit dem 1. Dezember 2020 in Kraft ist, hat bauliche Veränderungen erleichtert, die über die ordnungsgemäße Erhaltung des Gemeinschaftseigentums hinausgehen. Sanierungen und Modernisierungen können seither mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen werden (§ 20 Abs. 1 WEG). Eine Blockade durch Einzelne, wie es sie früher durchaus häufig gab, ist nicht mehr möglich. Die Kosten müssen jedoch diejenigen Eigentümer tragen, die der Maßnahme zugestimmt haben. Eine Ausnahme ist, wenn der Beschluss mit mehr als zwei Drittel der Stimmen und mehr als der Hälfte der Eigentumsanteile gefasst wurde. Dann müssen alle Eigentümer gemäß ihrer Anteile zahlen, bis auf jene, die begründet nachweisen können, dass sie finanziell überfordert werden (§ 21 Abs. 2 WEG). Rechnet sich die Investition innerhalb eines angemessenen Zeitraums, kommt keiner um die Kostenbeteiligung herum. Allerdings ist nicht festgelegt, was „angemessen“ genau bedeutet. Zudem hat jeder Eigentümer einen Anspruch auf die Gestattung sogenannter privilegierter baulicher Maßnahmen für Barrierefreiheit, Elektromobilität, Einbruchschutz und Telekommunikation (§ 20 Abs. 2 WEG). Aber Vorsicht! Ohne Beschluss der Eigentümerversammlung mit der Umgestaltung loszulegen, ist nicht ratsam. Denn wie die Umsetzung erfolgt, ist individuell zu klären. Kompliziert sind weiterhin Ausbauten, beispielsweise der Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken. Da das Dach ein notwendiges Bauteil für die Konstruktion und die Sicherheit eines Gebäudes darstellt, gehört es zwingend zum Gemeinschaftseigentum. Ein Teileigentümer, der einen Ausbau vornehmen möchte, benötigt sowohl eine Baugenehmigung als auch eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Darüber hinaus muss für die spätere Wohneinheit ein eigener, abschließbarer Zugang vorhanden sein. Um Umgestaltungen möglichst konfliktfrei durchzuführen und dabei rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt sich das frühzeitige Gespräch mit dem Verwalter. Eventuell begünstigen fundierte Informationen über Kosten und Nutzen eine einvernehmlich positive Entscheidung oder motivieren sogar weitere Eigentümer ihrerseits baulich nachzurüsten, etwa altersgerecht umzubauen. Zwist ist dann immer noch denkbar. Aber das Risiko dafür ist geringer.
Bietigheimer Zeitung vom 05.02.2022