Vorsorge mit Verrentung einer Immobilie
Die Immobilienverrentung ist eine Sonderform der privaten Altersvorsorge.
Sie bietet älteren Hausbesitzern die Möglichkeit, ihr Eigenheim zu verkaufen und im Gegenzug dafür zeitlebens mietfrei in der Immobilie zu wohnen.
„Besonders für Ruheständler mit geringer Rente und wenig Rücklagen, aber einem Eigenheim, das nicht vererbt wird, kommt die Immobilienverrentung in Betracht.“ Darauf verweist Heidi Proksch, Inhaberin von WHG Immobilien und benennt drei Varianten: Bei der Leibrente zahlt der Käufer dem Verkäufer eine monatliche Rente und gewährt ihm zugleich ein lebenslanges Wohnrecht. Die Zeitrente ermöglicht dem Verkäuferebenfalls ein lebenslanges Wohnrecht, jedoch wird die Rente innerhalb eines festgelegten Zeitraumes gezahlt. Die Umkehrhypothek sieht vor, dass der Eigentümer einen Kreditvertrag mit einer Bank über die Rentenzahlung für das Haus abschließt. Nach Tilgung der Gesamtsumme geht das Objekt in den Besitz der Bank über. Die Höhe der Rente übermittelt jeweils ein unabhängiger Sachverständiger basierend auf dem Wert der Immobilie, der Lebenserwartung des Eigentümers, dem Wert des lebenslangen Wohnrechts und weiteren Einflussfaktoren. Dabei sollten die Vertragsmodalitäten so gestaltet sein, dass sie auch noch passen, wenn sich die Lebenssituation des Betreffenden ändert. Zu berücksichtigen ist zudem die notarielle Beurkundung sowie die Eintragungen von Reallast oder gegebenenfalls Nießbrauchrecht ins Grundbuch. Die Reallast gibt einer Person das Recht, aus dem Grundstück wiederkehrende Leistungen zu erhalten, ein vereinbartes Nießbrauchrecht, sichert dessen Nutzung – beispielsweise die Vermietung der Immobilie. Diese und weitere Aspekte, werden in einem Beratungsgespräch zur Immobilienverrentung kompetent und umfassend geklärt.