Worauf Hausbesitzer beim Poolbau achten sollten
Der Sommer naht, die nächste Hitzewelle kommt bestimmt. Wie schön wäre ein eigener Swimmingpool zum Abkühlen im Garten!? Für fast jeden Geldbeutel gibt es mittlerweile eine Lösung. Zu überlegen ist, ob es ein Schwimmbecken sein soll, das in den Boden eingebaut wird, oder eine mobile Variante, die es in Baumärkten und Online-Shops zu kaufen gibt. Beides hat seine Vor- und Nachteile: Ein gebautes Privatbad bietet Badespaß zu jeder Zeit, ist ausbaufähig (etwa durch eine Überdachung) und steigert den Immobilienwert. Allerdings sind die Investitions- und Folgekosten nicht zu unterschätzen. Ein Aufstellbecken ist standortflexibel und preisgünstig, dafür aber recht schadensanfällig und hat zudem nur ein begrenztes Volumen. Fällt die Entscheidung zugunsten eines gebauten Schwimmbeckens, sind neben Form und Umfang auch einige technische Details zu bedenken: Wer den Pool auch bei kälteren Außentemperaturen nutzen möchte, sollte eine Heizung einbauen lassen. Im Trend liegen zudem Salzwasserpools, weil sie hautverträglicher sind und sich der Aufwand, das Wasser sauber zu halten, in relativen Grenzen hält. Während hier auf den Einsatz von Chemikalien nahezu verzichtet werden kann, muss in Becken mit Süsswasser regelmäßig Chlor hinzugegeben werden, um den optimalen Salzgehalt zu erreichen, der die Bildung von Algen und Mikroorganismen minimiert. Gerade für Allergiker ist das ein relevanter Aspekt. Unabhängig davon ist es in jeden Fall ratsam die Betriebskosten mit spitzem Bleistift zu kalkulieren. Denn schnell kann eine vierstellige Summe für Energiekosten, Wasserbedarf und Wartung pro Jahr zusammenkommen. Damit das Schwimmbecken die Wintermonate unbeschadet übersteht, sind Forstschutzmaßnahmen ebenso wichtig. Bleibt noch die Frage nach der Baugenehmigung. Da ein gebautes Schwimmbecken eine bauliche Veränderung am Grundstück darstellt, ist es in jedem Fall genehmigungspflichtig. Für ein Aufstellbecken mit einem Wasservolumen von bis zu 100 Kubikmetern ist für gewöhnlich keine Baugenehmigung nötig. Dennoch sind Hausbesitzer verpflichtet, das zuständige Bauamt über ihre Absicht durch eine sogenannte „Bauanzeige“ zu informieren. Am besten lässt sich das Vorhaben gemeinsam mit einem entsprechenden Fachbetrieb umsetzen. Wer anfangs weitsichtig plant, kann später jeden Sommer Urlaubsfeeling pur genießen und das gleich hinter dem Haus.
Experten-Tipp Bietigheimer Zeitung vom 06.07.2019